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Fluggebiete
 

Allen unseren Geländen ist gemeinsam, dass dringend die Gastflugregelungen eingehalten werden müssen! Leider können wir am Wochenende (FR / SA / SO / Feiertag) keine Gastflüge zulassen, da wir Auflagen einhalten müssen.

Der DFC Hammelburg e.V. ist seit 1978 Halter des Fluggebietes Ofenthaler Berg mit seinen zwei Startplätzen und Ansprechpartner für Anfragen. Es ist ein schönes und traditionelles Drachenfluggebiet. Seit ca. 1998 fliegen auch Gleitschirme in unserem Gelände. Aufgrund des hohen GS-Flugaufkommens wird es häufig eng am Himmel und alle Piloten müssen extrem aufmerksam sein.

 

ACHTUNG! Aufgrund der aktuellen Corona / Covid19 - Lage hatten wir vom 18.03.2020 - 10.05.2020 das Fluggelände Ofenthaler Berg und Gänsberg für Hängegleiter- und Gleitschirmbetrieb geschlossen. Nach den Lockerungen der Maßnahmen der Bayr. Staatsregierung ist Individualsport unter Einhaltung der aktuell in Bayern gültigen Coronaregeln wieder erlaubt. Das sind derzeit u.a. Abstandsregel 1,5 m, keine Menschenansammlungen etc. 

Um die Vorgaben einhalten zu können gilt für die Fluggebiete: Derzeit sind keine Gastflüge möglich + Keine Zuschauergruppen + Abstände der Piloten vor und nach Start + Hygieneregeln einhalten + Keine Fahrgemeinschaften zum Berg + elektronische Anmeldung beabs. Flug an die Vorstandschaft.

 

Ofenthaler Berg - Hammelburg

SüdOst - 130 m Höhendifferenz

 

Aktuell:  Einhaltung der Regelungen im Fluggebiet Ofenthaler Berg !!

 Aufgrund massiver Beschwerden von Anwohnern welche zu erheblichen Problemen geführt haben wird darauf hingewiesen, dass die geländespezifischen
Regelungen und Auflagen am Ofenthaler Berg unbedingt eingehalten werden müssen. Ursächlich ist das Verhalten von Gastpiloten an den Wochentagen. Es
kam zu massiven Fahrzeugbewegungen in dem an sich gesperrten Bereich. Das Fahren mit dem PKW zum Startplatz ist nicht erlaubt. Die Stadt Hammelburg
hat Polizeikontrollen angekündigt. Gleitschirmpiloten müssen in der Siedlung am Rod parken oder am sog. "ADAC-Platz". Von dort aus ist der Startplatz in 
ca.10 min zu Fuß zu erreichen. Beim Parken in der Siedlung ist dringend zu beachten, dass keine Einfahrten und Garagen zugeparkt werden und dass der
normale Verkehr weiterfließen kann. Auch hier gab es -berechtigt- mehrere Beschwerden von Anwohnern. Aufgrund der extrem hohen Flugbelastung ist die 
Gastflugregelung zu beachten. Am Wochenende (FR/SA/SO und Feiertage) sind keine Gastflüge möglich. Bei thermikarmen Flugbedingungen müssen sich Gäste
auf längere Wartezeiten einstellen, da nur eine begrenzte Anzahl an Fluggeräten gleichzeitig fliegen kann. Es ist den Anweisungen der Vereinsmitglieder Folge zu leisten. Nach dem Start soll im Sinne aller die maximal mögliche Höhe erflogen und möglichst alternative Thermikquellen an benachbarten Bergen angeflogen werden. Bei Absinken in Hangnähe ist darauf zu achten, dass aufgrund der kleinen räumlichen Ausdehnung des Aufwindbandes max. fünf GS und fünf HG in Hangnähe fliegen können. Die Kollissionsgefahr
ist dann bereits hoch und jeder Flieger muss zwingend maximale Aufmerksamkeit an den Tag legen. Erforderlichenfalls ist einzulanden und der Flug später fortzusetzen. Für Landungen ist ausschließlich der Landeplatz zu benutzen! Es wird darauf hingewiesen, dass GS-Piloten einen unbeschränkten Luftfahrerschein benötigen. Kontrollen werden durchgeführt. Sollten Gäste weiterhin gegen die Regeln verstoßen, behalten wir uns vor, notfalls den Gastflugbetrieb komplett zu streichen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Drachenflieger dürfen aufgrund einer Ausnahmegenehmigung bis zum Startplatz fahren. Als Auflage haben wir jedoch, dass nur max. 30 kmh gefahren werden darf. Es empfliehlt sich noch langsamer zu fahren, da der Weinbergsweg von vielen Spaziergängern genutzt wird. Wenn möglich, dann Fahrgemeinschaften bilden. Auch das entlastet die Fahrbewegungen. Die Arbeiten der Weinbergsbauern dürfen nicht behindert werden. Notfalls auf den unteren Weg ausweichen.

  

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Gänsberg Ramsthal

West und Südwest-Gelände  102m Höhendifferenz

Neues Fluggelände des Drachenfliegerclub Hammelburg e.V.         Es ist im April 2014 in Betrieb genommen worden. Gerade am Anfang ist es wichtig, dass die Regelungen eingehalten werden, da das Gelände in Ramsthal noch etabliert werden muss. Für alle Piloten ist eine Einweisung erforderlich! Das Gelände ist zwar schon offiziell zugelassen, befindet sich aber in der Erprobungsphase. Durch die Geländeform können diverse Turbulenzen entstehen. Daher ist der Flugbetrieb derzeit nur auf erfahrene Piloten beschränkt. GS-Gastflugbetrieb ist momentan noch auf die benachbarten Vereine beschränkt. HG-Gastflugbetrieb für erfahrene Piloten ohne Einschränkung, aber nur nach Einweisung!

 

 

 

 

 

Auch hier gilt: Das Befahren der Weinbergswege ist nur für Drachenflieger zum Transport des Fluggerätes erlaubt. Parken im Weinbergsbereich ist generell nicht erlaubt!! Auch Drachenflieger müssen das Fahrzeug nach dem Transport wieder in die Ortschaft stellen. Von dort sind es nur wenige Minuten zum Startplatz zu laufen. Die Verbindungsstraße Euerdorf / Ramsthal ist mit mindestens 50 m Abstand zu überfliegen!

 

Flugplatz Bad Kissingen

Landebahn Nord/Süd - UL-Schleppstartgelände

Homburg - Gössenheim

West - 107 m Höhendifferenz

Edelweiß - Gambach

SüdWest - 120 m Höhendifferenz